Aufnahme bei Anfängern donnerstags möglich

Rhythmische Sportgymnastik

Rhythmische Sportgymnastik (kurz RSG) ist eine Turnsportart. In der Rhythmischen Sportgymnastik gibt es fünf Handgeräte: Seil, Reifen, Ball, Keule und Band. In den Altersklassen bis zwölf Jahre wird auch eine Übung ohne Handgerät durchgeführt.

Inhalt

  • Freundeskreis
Aufnahme bei Anfängern donnerstags möglich

Die Rhythmische Sportgymnastik gilt als die wohl weiblichste aller Sportarten. In ihr werden die von Instrumentalmusik oder Gesang begleiteten Übungen sowohl ohne Handgerät als auch mit Seil, Reifen, Ball, Keule oder Band geturnt.

Die Präsentationen der Gymnastinnen sind durch tänzerische und akrobatische Elemente gekennzeichnet, wobei die Nähe zum Ballett immer wieder deutlich wird. Wettkämpfe gibt es sowohl im Einzel als auch mit der Gruppe.

Die Einzelfotografie auf diese Seite ist von Bernhard Schwall.


Trainingszeiten

Stützpunkt (Leistungssport)

Montag

16:45 - 20:00 Uhr, Stützpunkttraining

Dienstag

16:15 - 20:00 Uhr, Stützpunkttraining

Donnerstag

16:30 - 20:00 Uhr, Stützpunkttraining
16:30 - 18:00 Uhr, Anfänger ab 5-6 Jahre

Für Anfängerinnen ab 7 Jahren besteht die Möglichkeit für ein Schnuppertraining, donnerstags um 16.30 Uhr bei Viktoria Tereschenko. Wir bitten aber um Beachtung dass bei Kindern ab 7 Jahren die Entscheidung ob eine Aufnahme möglich ist oder nicht, bei der Trainerin liegt, dass bestimmte Voraussetzungen wie Beweglichkeit, Motorik und Koordination erforderlich sind.

Freitag

16:00 - 20:30 Uhr, Stützpunkttraining

Samstag

9:00 - 15:00 Uhr, Stützpunkttraining

Übungsleitung

  • Yulianna Boguslavska

  • Lilli Maier

  • Viktoria Tereschenko

Trainingsort

Clara Schumann Gymnasium

Pestalozzistr. 17, 7933 Lahr


Freundeskreis

Der Freundeskreis wurde als eingetragener Verein (e.V.) gegründet mit dem Ziel: "Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung der Rhythmischen Sportgymnastik im Turnverein Lahr von 1846 e.V." (siehe Satzung).

Weiter heißt es: "...der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" (§§ 51 ff.A0). Er ist ein Förderverein... usw. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge und Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung und Förderung dieser Zwecke dienen."